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Belegerfassung

Belegerfassung, buchen lfd. Geschäftsvorfälle gemäß § 6 Nr.3 und 4 StBerG


- Sortieren der Belege


- Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle


- Anfertigung der entsprechenden Auswertungen (Monatsjournal, BWA)


- Hol- und Bringeservice von Belegen


Bitte beachten Sie, daß ich nur Arbeiten gemäß §6 Nr. 3 und 4 StBerG ausführen darf. Beratungen und Hilfeleistungen in Steuerfragen darf ich nicht erbringen